Folgende Lockerungsmaßnahmen gelten seit 29. Mai 2020 bis auf weiteres für den Gottesdienstbesuch:
- Keine Besucherbeschränkung mehr
- 1-Meter-Mindestabstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, die restliche Zeit nicht
- Mehr gemeinsamer Gesang
- Friedensgruß weiterhin ohne Handreichung
- Weiterhin nur Handkommunion in den Bänken