Lockerungen bei Gottesdienstbesuch

Folgende Lockerungsmaßnahmen gelten seit 29. Mai 2020 bis auf weiteres für den Gottesdienstbesuch:

  • Keine Besucherbeschränkung mehr
  • 1-Meter-Mindestabstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, die restliche Zeit nicht
  • Mehr gemeinsamer Gesang
  • Friedensgruß weiterhin ohne Handreichung
  • Weiterhin nur Handkommunion in den Bänken